Öffentliche Förderung für Ihr Fachwerkhaus

Öffentliche Förderungen

für Ihr Bauvorhaben


Der Wunsch nach Wohneigentum ist aufgrund der niedrigen Zinsen so groß wie nie zuvor, vor allem Familien mit Kindern zieht es ins Eigenheim. Dies bietet schließlich nicht nur mehr Platz und Freiraum, sondern auch finanzielle Unabhängigkeit und eine sichere Altersversorgung. Wichtig ist jedoch, das eigene Haus zu finanzieren. Um den eigenen "Vier-Wänden" einen Schritt näher zu kommen, ist eine Förderung meistens eine große Hilfe. Diese wird in der Regel als Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit gewährt.

Wer sich vor dem Hausbau rechtzeitig um eine Förderung bemüht, kann die Baufinanzierung auf mehrere Säulen verteilen, oder sich eine deutliche Ersparnis sichern. Dies verschafft dem Bauherren zusätzlichen Spielraum bei anderen Ausgaben rund um den Hausbau. Darum sollte man sich schon bei der Suche nach dem Grundstück und der Planung des Hauses über alle Möglichkeiten der Förderung informieren und zusätzlich die Bedingungen für eine Förderung gründlich recherchieren. So können Fördermittel das Baubudget gezielt entlasten und den Weg ins Traumhaus ebnen.

Um Sie bei der Suche nach Fördermitteln zu unterstützen, haben wir auf dieser Seite eine Übersicht über gängige Fördermittel zusammengestellt. Auf den Seiten zu den einzelnen Fördermitteln erhalten Sie neben Informationen auch Links zu den fördernden Instituten. Dort erhalten Sie in der Regel detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermitteln sowie zu den Bedingungen nach denen diese vergeben werden.


Fördermittel

  • KfW - Fördermittel

    Das Förderprogramm "Bauen, Wohnen, Energie sparen" der KfW Bank bietet eine erhebliche Erleichterung zu den eigenen vier Wänden. Im Zuge dieses Programms werden von der KfW Bank zinsgünstige Kredite, sowie Zuschüsse für den Bau einer selbst genutzten Immobilie und für die Nutzung erneuerbarer Energien, an Bauherren vergeben.

    WICHTIG: Der Antrag auf KfW-Förderung wird vor Baubeginn gestellt.

    Die wichtigste Regel bei KfW-Förderungen lautet: Erst den Antrag auf Förderung stellen, dann bauen. Um einen zinsgünstigen KfW-Kredit für Ihre Baufinanzierung in Anspruch nehmen zu können, wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Einen Antrag auf Zuschuss stellen Sie direkt bei der KfW-Bank - dabei unterstützt Sie ein Energieberater.

    KfW-Förderung für den Neubau

    Die KfW-Bank vergibt im Bereich "Energieeffizient Bauen" zinsgünstige Kredite für den Bau eines Hauses, das den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses 40, 55 und 70 oder den eines Passivhauses erfüllt. Unsere Fachwerkhäuser sind standardmäßig nach KfW 70 Anforderungen konzipiert. Selbstverständlich sind auch KfW 55, 40, etc. möglich. Hierfür erhalten Sie bis zu 50.000 Euro Kredit pro Wohneinheit, hinzu kommt ein Tilgungszuschuss, der sich nach dem jeweiligen Effizienzhaus-Niveau richtet. Je geringer der Energieverbrauch des Hauses, umso höher ist die Förderung.

    Möchten Sie darüber hinaus erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen, kann seine Photovoltaik-Anlage zu 100% über einen KfW-Kredit aus dem Programm finanzieren.

    KfW-Effizienzhaus: Welche Standards werden gefördert?

    Ein KfW-Effizienzhaus verbraucht deutlich weniger Energie als herkömmlicher Häuser. Dies liegt an der Bauweise. Das Energieniveau lässt sich an der Kennzahl ablesen: Je kleiner die Zahl, desto geringer der Energiebedarf - und umso höher die Förderung. Im Programm "Energieeffizient Bauen" werden die KfW-Effizienzhäuser 40, 55 und 70 sowie Passivhäuser nach dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) gefördert

  • BAfA - Fördermittel

    Diese Förderungen stehen im Marktanreizprogramm der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zur Verfügung:

    Förderung für Solarthermie: Eine Förderung (BafA) ist möglich, falls sie Anlage für eine Heizungsunterstützung geeignet ist und genutzt wird. Bei Solarkollektoren und dem zugehörigen Speicher ist es zudem erforderlich, dass bei diesen eine Mindestgröße eingehalten wird.

    Förderung für Wärmepumpen: Gefördert werden eneegieeffiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung. Bedingung hierfür ist der der hydraulische Abgleich für das Heizsystem.

    Förderung für Biomasseanlagen: Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen und Scheitholzvergaserkessel erhalten eine BafA-Förderung, aber nur, wenn diese besonders emissionsarm sind. Die Förderung beträgt je nach Heizungsmodell pauschal zwischen 1.400€ und 2.900€, zudem ist auch eine Bonusförderung möglich.

  • Fördermittel der Bundesländer

    Bei den Bundesländern sind oftmals mehrere verschiedene Ministerien für den Neubau von Wohnungen und entsprechende Förderprogramme zuständig. Diese bieten zudem verschiedene Förderprogramme an , wodurch Bauherren schnell den Überblick verlieren können. Auf dieser Seite bekommen Sie einen kurze Zusammenfassung zu Förderprogrammen der Bundesländer, sowie Links zu den Programmen einzelner Länder.

    Fördermittel durch die Bundesländer werden oft in der Form von zinsgünstigen Darlehen durch die entsprechende Landesbank vergeben. Diese Mittel stehen sowohl für den Neubau, als auch für umbauten, wie zum Beispiel Modernisierungen oder barrierefreien Umbauten zur Verfügung. Wenn Sie sich entscheiden eine solche Förderung zu beantragen, ist es wichtig, dass Sie sich über die genauen Bedingungen für diese Förderung in Ihrem Bundesland informieren. So gibt es beispielsweise verschiedene Einkommensgrenzen, die beachtet werden müssen, oder besonder Extras für Kinder.

    Die folgenden Links verweisen auf Förderprogramme der einzelnen Bundesländer für Immobilien von Privatpersonen, welche selbst genutzt werden.

  • Fördermittel der Gemeinden

    Viele Städte und Gemeinden in Deutschland vergeben Förderungen für Ihr Eigenheim. Besondere Beachtung finden Familien, sie werden beim Hausbau mit Vergünstigungen, Zuschüssen oder Darlehen unterstützt.

    Zuschüsse und Darlehen: Förderung für Familien

    Städte und Gemeinden stellen Fördermittel für Familien bereit und ermöglichen so den Kauf von Grundstücken sowie den Bau eines Hauses. Das "Baugeld" gibt es in der Regel in Form von Zuschüssen oder Darlehen.

    Immer mehr Kommunen werben um junge, bauwillige Familien. Ein wichtiger Standortfaktor sind dabei zunehmend familienfreundliche Rahmenbedingungen und die damit verbundene Attraktivität der Kommunen. Einige Städte und Gemeinden übernehmen zum Beispiel die Kindergartenbeiträge.

    Fördermittel von aktuell 760 Städten und Gemeinden finden

    Es sind mehr als 760 Städte und Gemeinden in Deutschland, die junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen.

  • Fördermittel der Kirchen

    Besonders junge Familien (mit oder ohne Kinder) verfügen oft nicht über genügend Eigenkapital, um sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen zu können. Die katholische und evangelische Kirche unterstützen Familien bei der Baufinanzierung. Bei vielen Familien ist diese Förderung aber weitgehend unbekannt.

    Schneller ins Wohneigentum mit der Familienförderung der Kirchen:

    Insgesamt unterstützen mehr als 17 katholische Bistümer sowie 14 evangelische Landeskirchen bauwillige Familien bei der Realisierung von Wohneigentum auf unterschiedlichster Art und Weise. Es werden zinsgünstige, zinslose Darlehen oder interessante Baugrundstücke angeboten.

    Kirchliche Angebote zur Förderung von Hausbau:
    - Fördermittel-Angebote der katholischen Kirche
    - Fördermittel-Angebote der evangelischen Landeskirchen
  • Arbeitgeberdarlehen

    Mit einem Arbeitgeberdarlehen (Mitarbeiterdarlehen / Personalkredit) kann ein noch vorhandenes Finanzierungsloch gefüllt werden.

    So funktioniert das Arbeitgeberdarlehen

    Für Arbeitgeberdarlehen gelten dieselben zivilrechtlichen Vorschriften wie für jeden anderen Kredit. Das Unternehmen stellt dem Arbeitnehmer - über die Entgeltzahlung in Form von Lohn oder Gehalt hinaus - einen Geldbetrag zur Verfügung, den dieser im Rahmen einer bestimmten Laufzeit wieder zurückzahlt. Es handelt sich dabei nicht um eine Vergütung für Arbeitsleistungen - es gilt also weder als Vorschuss noch als Prämie. Arbeitgeberdarlehen zählen zu den günstigsten Kreditarten, denn viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern zinsgünstige, bisweilen sogar zinsfreie Darlehen. Ansprechpartner ist in der Regel die Personalabteilung.

    Günstige Konditionen und unkomplizierte Sicherheiten

    Arbeitgeberdarlehen, die zur Finanzierung von Wohneigentum eingesetzt werden, werden in der Regel nachrangig im Grundbuch eingetragen. Beim Arbeitgeberdarlehen bleiben die Konditionen günstig. Für ein Arbeitgeberdarlehen reicht eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung als Sicherheit.

    Folgendes muss beim Arbeitgeberdarlehen beachtet werden:

    Die Vereinbarung zum Arbeitgeberdarlehen muss durch einen schriftlichen Vertrag fixiert werden. Darin sind neben der Darlehenshöhe auch der Zweck der Zahlung sowie Laufzeit, Verzinsung, Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheiten und Kündigungsvoraussetzungen festzulegen. WICHTIG: Ohne schriftliche Regelung zählt das Darlehen in vollem Umfang als steuerpflichtiges Einkommen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Fehlen im Vertrag Angaben zur Verzinsung, gilt das Arbeitgeberdarlehen als zinslos erteilt.

    Rückzahlung

    In der Regel werden die Rückzahlungsbeträge mit dem Lohn- / Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers verrechnet. Teilzeitbeschäftigten dürfen keine ungünstigeren Darlehensbedingungen auferlegt werden als Vollzeitbeschäftigten, hier gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.

    Beendigung des Arbeitsverhältnis - Was passiert dann?

    Endet das Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber nicht die sofortige Rückzahlung des Restdarlehens fordern. Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten.

    Zinsen und Steuern beim Arbeitgeberdarlehen

    Entscheidend ist der Zinssatz und die damit zusammenhängende steuerliche Behandlung des Arbeitgeberdarlehens. Wird das Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt, bleibt der Darlehensbetrag steuerfrei. Ist das Darlehen günstiger als am Markt üblich, werden eventuell Steuern fällig, denn die Zinsersparnis gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Zur Feststellung des marktüblichen Zinssatzes können die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätze für Wohnungsbau- und Konsumentenkredite herangezogen werden. Von dem so ermittelten Zinssatz darf noch ein pauschaler Abschlag von vier Prozent vorgenommen werden. Alternativ kann der marktübliche Zins im Internet recherchiert werden. Zwar dürfen von den im Internet gefundenen Darlehenszinssätzen dann nicht noch vier Prozent abgezogen werden - die dort angebotenen Konditionen liegen aber häufig unter den Durchschnittssätzen der Bundesbank.

    Das ist für Kreditnehmer, die das Arbeitgeberdarlehen zum Hauskauf einsetzen wollen, vorteilhaft, weil die Zinssätze für Hypothekendarlehen deutlich niedriger sind als für Konsumentenkredite. Die Zinsverbilligung und damit der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Dabei gilt die "Freigrenze für Sachbezüge" von maximal 44 Euro pro Monat bzw. 528 Euro pro Jahr. So lange man unter der Freigrenze bleibt, ist der Zinsvorteil des Arbeitgeberdarlehens steuer- und sozialversicherungsfrei. Profitiert man von einer höheren Zinsersparnis, muss diese versteuert werden. Steigen die Zinsen und damit der Zinsvorteil, spielt das keine Rolle: Für die gesamte Laufzeit sind die Konditionen am Tag des Vertragsabschlusses maßgeblich.

  • Wohnungsbauprämie

    Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung. Es werden Beiträge an Bausparkassen, der Erwerb von Genossenschaftsanteilen und Beiträge für Sparverträge für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum gefördert. Für die Förderung darf die Einkommenshöchstgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Ehepaare nicht überschritten werden.

    Wohnungsbauprämie: Förderung des Bausparkontos

    Wer mindestens 50 Euro im Jahr in einen förderfähigen Vertrag einzahlt, erhält darauf 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Es werden für die Förderung laufende Bausparbeiträge, Guthabenzinsen auf Bausparguthaben für die Förderung berücksichtigt, sofern die Bausparsumme noch nicht überschritten ist und zusätzlich gezahlte Abschlussgebühren. Die höchstmögliche Förderung bei der Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 45,06 Euro für Einzelpersonen und 90,11 für Ehepaare. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss für jedes Sparjahr ein Wohnungsbauprämien-Antrag bei der Bausparkasse gestellt werden. Die Prämie wird dann vom Finanzamt an die Bausparkasse überwiesen und dem Bausparkonto gutgeschrieben. Wer die Förderung erhält, muss eine Sperrfrist von sieben Jahren ab Vertragsschluss einhalten. So lange darf der Bausparvertrag nicht aufgelöst werden, sonst muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.

    Das geförderte Guthaben wird für den Bau eines Hauses genutzt. Möglich ist aber auch die Finanzierung von Anschaffungen, die direkt mit dem Haus zu tun haben, wie eine neue Küche oder neue Bodenbeläge.

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